Ausgehend von der Bundesverordnung über die von der Krankenpflegeversicherung übernommenen Krankenpflegeleistungen (KLV) unterscheidet unser Dienst zwischen drei Pflegearten. Dies sind die „Massnahmen der Grundpflege“, die „Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung“ und die "Abklärung und Beratung".
Diese betreffen die grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens. Insbesondere:
Hierbei handelt es sich um medizintechnische Behandlungen durch spezialisiertes Personal (Krankenpfleger und Fachangestellte Gesundheit), die durchgeführt werden, um Schäden aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung zu verhindern, zu heilen oder einzudämmen. Diese Untersuchungen und Behandlungen umfassen insbesondere die folgenden Gruppen:
Dank motivierter und spezialisierter Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung kann ACAM eine Reihe von Spezialpflegeleistungen bereitstellen. Dabei sind wir insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:
Bei unheilbaren progressiven Krankheiten kann eine unserer Pflegefachfrauen (mit DAS-Spezialisierung in Onkologie) ein Pflegeteam einrichten und koordinieren, um zusammen mit dem Hausarzt und den Fachärzten eine bestmögliche Lebensqualität zu Hause zu erreichen. Je nach Erfordernis können wir sowohl eine Nachtbereitschaft als auch eine verlängerte Unterstützung während des Tages anbieten.
In diesem Bereich unterhalten wir einen engen Kontakt und eine fortlaufende Zusammenarbeit mit den onkologischen Zentren des Kantons Tessin, mit den Onkologen und mit den Vereinen, die sich auf diesem Gebiet engagieren, wie der Krebsliga Schweiz und der Associazione Triangolo. Wir sind somit dazu in der Lage, Personen mit onkologischen Erkrankungen nach genauer medizinischer Indikation zu pflegen und zu überwachen. Unsere Mitarbeiter verfügen über einen Ausbildungsgrad, der es ihnen erlaubt, Personen mit komplexen Behandlungen (Pumpen zur Verabreichung von Arzneimitteln, parenterale Ernährung über Sonden, Aortenklappeninsuffizienz, peripher eingeführte zentralvenöse Katheter usw.) zu Hause zu versorgen.
Jede Anfrage wird von einem Einsatzleiter ausgewertet, der sich hierzu auf das mehrdimensionale Instrument RAI-HC (Resident-Assessment-Istrument Home Care) stützt. Dadurch soll das Pflegebedürfnis von Beginn an unter Berücksichtigung der Gesamtsituation abgeklärt werden. Dieses Instrument ist auf die Besonderheiten der häuslichen Pflege in der Schweiz ausgerichtet und erfüllt auch die Anforderungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Einschätzung kann ein individuelles Einsatzprogramm zusammengestellt werden, das nicht nur den körperlichen Zustand der Person berücksichtigt, sondern auch die jeweiligen persönlichen, familiären und strukturellen Ressourcen.
Zu diesem Zweck vereinbart der Einsatzleiter sobald wie möglich eine Besprechung im Haus oder in der Wohnung der Person. Die Abklärung dauert im Durchschnitt etwas mehr als eine Stunde, und bei dieser Gelegenheit werden auch die Bedingungen unseres Einsatzdiensts erläutert.